Auswandern nach Brasilien: Das brasilianische Ministerium für Arbeit regelt über den Nationalen Einwanderungsrat die Erteilung von Dauervisen an Ausländer, die eine Rente beziehen. Im Folgenden ein Auszug aus dem Gesetzt Quelle: Brasilianische Botschaft Deutschland.
Art. 1 — Das brasilianische Außenministerium kann im Ruhestand befindlichen Ausländern, gemeinsam mit bis zu zwei wirtschaftlich von ihnen abhängigen Familienangehörigen nach Brasilien einreisen wollen, ein Dauervisum erteilen wenn sie den Nachweis darüber erbringen, dass sie imstande sind, monatlich mindestens zweitausend US-Dollar nach Brasilien zu überweisen.
Paragraph 1 — Sollten sich mehr als zwei finanziell vom Antragsteller abhängige Familienangehörige in seiner Begleitung befinden, so ist für jeden dieser zusätzlich Einreisenden nochmals ein Betrag von monatlich eintausend US-Dollar nach Brasilien zu überweisen.
Paragraph 2 — Abhängige Familienangehörige müssen für alle in diesem Artikel vorgesehenen Belange die Bestimmungen erfüllen, die in der Normenkonkretisierenden Regelung 04/97 “Familienzusammenführung” über die Erteilung von befristeten Visa oder Dauervisa festgelegt sind.
Art. 2 — Der Visumsantrag ist an die konsularische Vertretung Brasiliens zu richten, die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist.
Folgende Unterlagen sind nötig:
- Reisepass, nebst legalisierter Kopie aller Seiten, die persönliche Daten des Inhabers enthalten. Der Pass muss bei Ankunft in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein.
- Gegebenenfalls benötigen sie auch eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde.
- Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer.
- Meldebescheinigung aus der hervorgeht, dass der Antragsteller seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Konsulats dieser Botschaft oder der jeweils zuständigen konsularischen Vertretung Brasiliens in Deutschland) hat, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer. Das Original der Meldebescheinigung muss vorab von der zuständigen deutschen Stelle vorbeglaubigt werden.
- Mitteilung zur Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer.
- Erklärung der Hausbank mit folgendem Inhalt: „Hiermit bescheinigen wir dem Kunden , dass wir in seinem Auftrag einen Mindestbetrag von monatlich 2.000 US-Dollar auf ein vom Kunden zu bestimmendes Konto in Brasilien überweisen werden. Das ganze muss von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Das Original der Erklärung der Hausbank muss von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt werden.
- Ein Visaantrag genannt „Pedido de Visto“, muss in Blockschrift oder mit Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache ausgefüllt werden, ohne nachträgliche Korrekturen.
- Drei Fotos mit einer grösse von 3×4cm oder 5×7cm, frontal auf hellem Hintergrund.
Weiter führende Informationen, vorgefertigte Dokumente zum downloaden und Adressen finden sie auf der Homepage der Brasilianischen Botschaft.
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